Seit dem 01. Juli 2020 gilt für Beschäftigte der Systemgastronomie ein neuer Entgelttarifvertrag. Doch nicht alle Arbeitgeber setzen diesen um. So gibt es im Saarland einige Franchisenehmer von Burger King, die die Beschäftigten noch immer nach Mindestlohn entlohnen. Dies belegen zahlreiche Entgeltabrechnungen und Hinweise, die uns erreicht haben. Doch wie gehen wir jetzt vor?
Beschäftigte, die Mitglied der NGG werden, erhalten VERTRAULICH und umfassend Beratung über ihre Rechte und tatsächlichen Ansprüche. Diese machen wir gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern geltend. Je mehr Beschäftigte eines Restaurants Mitglied der NGG sind, umso besser. Denn zusammen seid ihr stark!
Der Anfang ist gemacht- jetzt Mitglied werden und Termin vereinbaren.
Du bist es wert!