Bäckerhaus Hans Ecker GmbH- Manteltarifvertrag jetzt!

09. April 2021

Arbeitgeber zu Verhandlungen aufgefordert

Vor einigen Jahren ist die Bäckerhaus Ecker GmbH aus der Bäckerinnung des Saarlandes ausgetreten. Der Manteltarifvertrag ist seitdem in Nachbindung. Wir haben den Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, mit uns in die Verhandlungen zu einem neuen Manteltarifvertrag einzusteigen.

Dieser muss auf dem Niveau von K&U sein. Es geht um Jahressonderzahlung, Urlaubsgeld, 5– Tage– Woche, Arbeitszeit, Zuschläge, Höhe des Jahresurlaubs, und vieles mehr.

Nur mit einem gültigen Manteltarifvertrag können wir euch über den Betriebsübergang hinaus

absichern. Mit der Zerschlagung von Bäckerhaus Ecker ist die Grundlage entfallen, uns in Schritten auf das Niveau von K&U anzugleichen. Jetzt gilt es, zeitnah gleichzuziehen. Es gibt nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen.

Wir sind nicht in der Friedenspflicht und können jederzeit zu einem ersten Warnstreik zur Durchsetzung unserer Forderungen aufrufen. 

 

Hier geht´s zum Flugblatt als PDF- Datei

Herunterladen