Jetzt beraten lassen!Nestlé Wagner- Urlaubskürzung gerechtfertigt?

26. Mai 2021

Beschäftigte bei Nestlé Wagner in Nonnweiler beklagen seit kurzem, dass der Arbeitgeber einseitig tarifliche Resturlaubsansprüche gekürzt hat, die aufgrund von Krankheit nicht abgebaut werden konnten. Für NGG- Mitglieder gilt aus unserer Sicht weiter ein Rechtsanspruch auf den vollen tariflichen Jahresurlaub. Begründung:

Die aktuelle Rechtsprechung verweist darauf, dass ein Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen kann. Das Bundesarbeitsgericht hat bei der Anwendung des §7, Abs.3, Bundesurlaubsgesetz, Unionsrecht berücksichtigt. Eine tarifliche Ausschlussfrist, wie im Manteltarifvertrag Nestlé Wagner vereinbart, findet keine Anwendung, dies hat auch das Bundesarbeitsgericht in vergleichbaren Fällen so bestätigt (BAG 12.11.2013-9AZR 727/12). Da die Tarifvertragsparteien keine Differenzierung zwischen gesetzlichem und tariflichem Jahresurlaub vorgenommen haben, gilt aus unserer Sicht weiter der volle tarifliche Anspruch. Eine Kürzung kommt allenfalls für Beschäftigte in Betracht, die nicht in der Gewerkschaft NGG organisiert sind und somit keinen Rechtsanspruch auf manteltarifvertragliche Leistungen haben.