Beschäftigte im Service des Saarbrücker Restaurants am Sankt Johanner Markt haben es nicht leicht.
Urlaub gibt es, in vielen Fällen aber nur unbezahlt. Hierdurch ist die Einhaltung des Mindestlohns, denn mehr gibt es für Mitarbeiter im Service nicht, fraglich. Umfang der zu leistenden Arbeitsstunden? Schriftliche Arbeitsverträge? Tariflohn? Fehlanzeige!
In 8 Fällen hat NGG für Betroffene die Zahlung des Urlaubsentgelts und die Definition des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. Und nun? Erhalten Gewerkschaftsmitglieder die Kündigung und dazu passend ein Hausverbot. Auf ein Gesprächsangebot seitens NGG, um über eine sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit und einvernehmliche Regelung der Verstöße zu reden, hat der Arbeitgeber brüsk reagiert. Man sieht darin keinen Sinn. Wir finden es dagegen sinnvoll, darüber zu reden.