... tarifliche Regelungen nur mit NGG wirksamCalypso Bad Saarbrücken: Daumen hoch pro Tarifvertrag

Die Tarifverhandlungen für die mehr als 100 Beschäftigten im Calypso Wellness- und Badeparadies Saarbrücken waren bereits weit fortgeschritten. Seit dem 12. Februar 2020 liegt dem Arbeitgeber ein unterschriftreifer Manteltarifvertrag vor, der zum Beispiel Punkte wie Höhe der Arbeitszeit, Zuschläge für Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und vieles mehr rechtsverbindlich regelt. Eine Reaktion des Arbeitgebers gab es nicht. Stattdessen haben Arbeitgeber und Betriebsrat sich darauf verständigt, tarifliche Regelungen nun auf betrieblicher Ebene zu vereinbaren. Das ist rechtlich unzulässig. Der Betriebsrat überschreitet hier seine Kompetenzen. Mögliche Regelungen hierzu, sind unwirksam.

Warum macht der Arbeitgeber das? Von Anfang an hat der Arbeitgeber klar gestellt, dass er möglichen tariflichen Regelungen mit der Gewerkschaft NGG kritisch gegenüber steht. Auf einer unlängst stattgefundenen Betriebsversammlung wurden Tarifverträge als "möglicherweise nachteilig" verunglimpft.

Nur auf Druck der NGG sei man überhaupt an den Verhandlungstisch gekommen.

Die Wahrheit ist: Von Anfang hat der Arbeitgeber kein Verhandlungsinteresse gezeigt. Termine wurden mehrfach verschoben und abgesagt. Selbst die für den 02. März 2020 geplante Tarifverhandlung wurde erst auf Nachfrage durch NGG am Verhandlungstag abgesagt.

Vorsicht Glatteis: Der Arbeitgeber hat im Vorfeld der Betriebsratswahlen im Jahr 2017 versucht, diese aktiv zu verhindern. Erst durch Gespräche von Seiten der NGG und aktive Unterstützung unsererseits wurde überhaupt eine Betriebsratswahl im Calypso möglich.

Das Ziel der Arbeitgeberseite ist klar ersichtlich: Keine kollektivrechtlichen Regelungen mit der Gewerkschaft NGG abschließen, stattdessen rechtlich mehr als fragwürdige Regelungen mit dem Betriebsrat, die widerrufbar sind und nicht den Schutz von Tarifverträgen bieten.

Wir fordern: Daumen hoch pro Tarifvertrag! Kommt auf den rechtlich sauberen Weg zurück. Alles andere ist nachteilig für die Beschäftigten!

Jetzt NGG- Mitglied werden und die Forderung nach Tarifbindung unterstützen!

Am kommenden Mittwoch, dem 04.03.2020, finden jeweils um 12 Uhr, 14.30 Uhr und um 22.30 Uhr Mitgliederversammlung der NGG- Mitglieder statt.

Hier geht es zum Flugblatt als PDF- Datei: