Die Corona- Krise bedeutet für das Gastgewerbe Unsicherheit. Neben verspäteten Hilfszahlungen für die Betriebe und einer fehlenden Öffnungsperspektive, müssen Beschäftigte massive Einkommensverluste hinnehmen. Zum Kurzarbeitergeld, das maximal 87 % (mit Unterhaltspflichten, ab dem 7. Monat) des Nettoeinkommens betragen kann, droht eine Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt. Um über die Runden zu kommen, sind Beschäftigte gezwungen, in andere Branchen auszuweichen oder ergänzende Leistungen nach ALG 2 zu beantragen. Betriebsräte und Beschäftigte der Saarbrücker Stiefel- Gastronomie nehmen hierzu Stellung.
Beschäftigte nehmen StellungGastro in der Corona-Krise
15. Februar 2021