Fachkräftesicherung geht nur mit fairen Einkommen und guter ArbeitMindestlohn hat Gastgewerbe eingeholt- NGG fordert Aufnahme der Tarifverhandlungen

01. Oktober 2021

Mitglied werden und Einkommen und Arbeitsbedingungen verbessern

Der Entgelttarifvertrag für das saarländische Hotel- und Gastgewerbe ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Aufgrund der Corona- Pandemie und der verheerenden Situation der meisten Betriebe hatten sich DEHOGA Saarland e.V. und NGG darauf verständigt, den Entgelttarifvertrag vorerst in Kraft zu lassen und im Frühjahr 2021 die Situation neu zu bewerten.

Mittlerweile hat der gesetzliche Mindestlohn den Entgelttarifvertrag eingeholt, die untere Entgeltgruppe A, in der fälschlicherweise fast alle Minijobber und Servicekräfte eingruppiert sind, liegt mit aktuell 9,35 € unter dem aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 €.

Mittlerweile befinden sich NGG und DEHOGA in fast allen Bundesländern in Tarifverhandlungen. Im Saarland hingegen gibt es noch keinen Austausch.

Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG-Region Saar:

 „Im vergangenen Jahr sind bereits 275.000 Fachkräfte bundesweit abgewandert, jede/r sechste hat die Branche verlassen. Insbesondere die Einkommensverluste durch Kurzarbeit haben dazu geführt, dass sich viele Beschäftigte beruflich umorientiert haben. Wir wissen um die schwierige Situation der Betriebe. Aber ohne eine attraktive Entgeltstruktur und ein faires Einkommen werden wir niemanden zurückgewinnen, geschweige denn neue Fachkräfte gewinnen.

Selbst Fachkräfte direkt nach der Ausbildung verdienen aktuell lediglich 11,60 € pro Stunde. Somit liegt der für eine armutsfeste Rente notwendige Stundenlohn von mindestens 12 € pro Stunde für einen Großteil der Beschäftigten in weiter Ferne. Das muss sich ändern. Dazu kommt, dass einige Betriebe selbst die tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen unterschreiten. Wir wissen, dass die Verhandlungen schwierig werden, aber wenn wir das Hotel- und Gastgewerbe im Saarland zukunftssicher gestalten wollen, kommen wir um eine tarifliche Lösung nicht herum. Zumal oft angeblich gezahlte übertarifliche Leistungen mit Verzicht auf andere tarifliche Bestimmungen in dieser Branche einhergehen.“

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