Arbeitszeiten bis zu 21 Stunden sind illegal!NGG kritisiert Arbeitszeitüberschreitungen in Teilen der Veranstaltungsbranche und Hotellerie

20. Juni 2022

Die Gewerkschaft Nahrung- Genuss- Gaststätten, NGG, Region Saar, kritisiert massive Arbeitszeitüberschreitungen in Teilen der Veranstaltungsbranche und in der Hotellerie. Das Ende der Corona- Pandemie führt zu einem Nachholeffekt, insbesondere bei Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten.

Laut NGG kommt es hierbei aufgrund des omnipräsenten Fachkräftemangels oftmals zu massiven, bereits bei der Planung der Veranstaltung eingepreisten Arbeitszeitüberschreitungen und Arbeitszeiten von bis zu 21 Stunden am Stück. Beschwerden diesbezüglich haben laut NGG massiv zugenommen.

Die NGG fordert daher zeitnahe und umfassende Schwerpunktkontrollen der Arbeitszeit und appelliert an die Branche, gesetzliche und tarifliche Regelungen einzuhalten.

Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG- Region Saar: „Wir verstehen durchaus, dass gerade aufgrund der finanziellen Lage vieler Betriebe Aufträge nicht abgelehnt werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Arbeitszeit- und tarifliche Vorschriften außer Kraft gesetzt werden. Arbeitszeiten von bis zu 21 Stunden am Stück sind gesundheitsgefährdend und deshalb verboten. So wird das verbliebene Personal verschlissen. Wenn dann auch noch Zulagen für Mehrarbeit nicht zur Auszahlung kommen oder Mehrarbeit nicht abgebaut werden kann, wird der Fachkräftemangel durch unweigerliche Abwanderung noch zusätzlich verschärft." 

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