NGG- Saar fordert tarifliche Regelungen zu Kurzarbeit

Saarbrücken, den 17. März 2020

Die Gewerkschaft NGG, Region Saar, begrüßt die Forderung des DEHOGA Saarland e.V. nach einem Härtefonds für die saarländischen Hotels und Gastronomiebetriebe ausdrücklich.

Nach NGG- Informationen geraten viele Betriebe in akute Liquiditätsprobleme.

Dabei gilt es, die finanzielle Lage der Beschäftigten nicht aus den Augen zu verlieren.

Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG, Region Saar:

 „NGG- Branchen wie das Gastgewerbe aber auch die Getränkelogistik und Brauereien trifft die Corona- Krise mit voller Wucht. Der Staat muss hier schnell und umfassend helfen. Ansonsten droht der Verlust von tausenden Arbeitsplätzen hier bei uns im Saarland. Während die Arbeitgeber aber von den Sozialversicherungskosten befreit werden, müssen die Beschäftigten Einkommensverluste von bis zu 40 % hinnehmen. Wir erwarten von den Arbeitgebern, dass im Falle von Kurzarbeit auch den Beschäftigten geholfen wird, durch die Krise zu kommen. Vom Kurzarbeitergeld, dass nur 60 % des durchschnittlichen Nettoentgeltes beträgt, kann bei einem Bruttoentgelt von 2.000 € niemand leben und seine Miete und Lebenshaltungskosten bezahlen. Zumal auch Trinkgelder wegbrechen. Deswegen brauchen wir tarifliche Regelungen und einen Corona- Schutzschirm. In Betrieben ohne Tarifbindung und Betriebsrat sollen die Beschäftigten auf eine entsprechende Aufzahlung bestehen. Wir beraten hierzu unsere Mitglieder.“

Für die Beschäftigten der Systemgastronomie hat NGG am heutigen Tage mit dem Bundesverband der Systemgastronomie eine bundesweit einheitliche Regelung zum Kurzarbeitergeld getroffen. Das Kurzarbeitergeld wird auf 90 % des durchschnittlichen Nettoentgeltes aufgestockt.

Hier geht es zur Pressemitteilung als PDF- Datei