Arbeitgeber erhöhen Druck auf Gewerkschaftsmitglieder- NGG fordert Aufklärung von der Politik
Saarbrücken, den 14. September 2020
Das Recht der Beschäftigten, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden oder eine zu gründen, ist Teil der Koalitionsfreiheit und grundgesetzlich in Artikel 9, Absatz 3, geregelt. Trotzdem erhöhen viele Arbeitgeber, beispielsweise im Bäckerhandwerk, der Gastronomie oder auch in der Fleischindustrie im Saarland, den Druck auf Beschäftigte, unter keinen Umständen Mitglied einer Gewerkschaft zu werden. Dieses Handeln ist verfassungswidrig und strafbar, darauf weist die NGG hin.
Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG, Region Saar:
„In den letzten Monaten bekommen wir vermehrt Rückmeldungen von Beschäftigten, dass ihr Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in unserer Gewerkschaft untersagt oder der Eintritt in die NGG massive Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, haben werde. Um es klar zu sagen: Arbeitgeber, die dieses Grundrecht der Beschäftigten auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Frage stellen oder aktiv dagegenhandeln, machen sich strafbar, sogar eine Haftstrafe ist möglich. Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat. Niemand muss seinem Arbeitgeber auf die Frage einer Gewerkschaftsmitgliedschaft wahrheitsgemäß antworten. Kein Arbeitsgericht in Deutschland gibt einer Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft statt. Der Gesetzgeber ist gefordert, diesem Treiben ein Ende zu bereiten und Beschäftigte über ihre Grundrechte zu informieren. In Betrieben, in denen wir Gewerkschaften aufgrund des Verhaltens einiger Arbeitgeber nicht reinkommen, können wir die Beschäftigten auch nicht flächendeckend aufklären.“