DHV nicht tariffähig- keine Tarifbindung mehr bei Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KGNGG fordert Tarifverträge für Beschäftigte von Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG

24. Juni 2021

Das Bundesarbeitsgericht hat ein lang erwartetes Urteil gefällt und der Arbeitnehmervereinigung DHV- die Berufsgewerkschaft e.V., rückwirkend ab dem 21.04.2015 die Tariffähigkeit aberkannt. Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, denn nach Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021, Nr. 15/21 gilt:

„Tarifverträge kann nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung schließen. Das setzt voraus, dass die Vereinigung über eine Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine hinreichende organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs verfügt. Diese soziale Mächtigkeit wird regelmäßig durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelt.“

Dieser Rechtsstreit beschäftigt deutsche Arbeitsgerichte seit vielen Jahren. Denn der DHV, ursprünglich im Jahr 1950 als Gewerkschaft der Kaufmannsgehilfen gegründet, hat seine Zuständigkeit sukzessive fast auf das gesamte Wirtschaftsleben ausgebreitet. Und zwar immer dort, wo Tarifverträge der DGB- Einzelgewerkschaften unterlaufen werden sollten.

Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG, Region Saar:

„Die Praxis, dass Arbeitgeber mit Vereinigungen Tarifverträge zu fragwürdigen Konditionen abschließen, um eine echte gewerkschaftliche Betätigung in ihrem Unternehmen zu verhindern, hat mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen schweren Dämpfer erlitten. Nun gilt es nach vorne zu schauen: Wir fordern die Firma Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG auf, mit der NGG endlich wieder an den Verhandlungstisch zu kommen und Rechtssicherheit herzustellen. Den Betriebsräten bei Kunzler und den Mitgliedern der DHV reichen wir ausdrücklich die Hand. Sie können nichts für das Geschehene und haben selbstverständlich einen Platz bei NGG. Kooperation statt Konfrontation ist unser Motto.“

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts

 

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