... Tarifverträge und Arbeitsschutzgesetze gelten weiterhin!Gastgewerbe Saarland

04. August 2021

Vermehrte Arbeitszeitüberschreitungen im Gastgewerbe-

Tarifverträge und Arbeitsschutzgesetze gelten weiterhin

 

Saarbrücken, den 4. August 2021

Die Gewerkschaf NGG, Region Saar, beklagt eine Zunahme von Arbeitsrechtsberatungen im Gastgewerbe. In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über schwere Arbeitszeitverstöße und Arbeitszeiten von bis zu 60 Stunden pro Woche, sowie Verstößen gegen tarifliche Arbeits- und Entgeltbedingungen.

Die NGG weist darauf hin, dass in Betrieben, die im deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA organisiert sind, bei beidseitiger Tarifbindung die Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland zur Anwendung kommen. Diese beinhalten zum Beispiel:

  • eine 5- Tage- Woche
  • Arbeitszeiten von 5 bis 10 Stunden täglich
  • Zuschläge von bis zu 50 % für Mehrarbeit bereits ab der 46 ½.  Wochenstunde.
  • mehr Urlaub bei Teildienst und ein flexibles Arbeitszeitkonto.
  • Erstellen von Dienstplänen 7 Tage im Voraus.

Selbst ohne Tarifverträge sind die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten von maximal 48 Stunden pro Woche und Ruhezeiten von 11 Stunden zwingend einzuhalten.

Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG- Region Saar:

„Wir haben großes Verständnis für die schwierige Lage der einzelnen Betriebe. Nach wie vor sind viele noch nicht über den Berg, zu viele haben die Corona- Krise nicht überstanden. Aber angesichts des Fachkräftemangels in unserer Kernbranche beobachten wir eine zunehmende Anzahl von Rechtsberatungen mit großer Sorge. Unser Problem sind hier die Betriebe, die nicht in einem der beiden Arbeitgeberverbände für das Gastgewerbe organisiert sind. Die große Mehrheit der Betriebe arbeitet aus unserer Sicht gesetzeskonform. Arbeitszeiten von 60 Stunden pro Woche und Verstöße gegen die Dokumentationspflicht hingegen sind knallharte Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.“

 

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